Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege bedeutet vollstationäre Pflege, wenn der Betroffene auf Grund von erhöhtem Pflegebedarf oder nach Krankenhausaufenthalt zu Hause vorübergehend nicht gepflegt werden kann (z.B.
bei Urlaub, überlasteten Angehörigen, Wohnungsumbau usw.). Für Kurzzeitpflege ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich.
In der Kurzzeitpflege erhalten unsere Gäste die gleiche menschliche Fürsorge und Pflegeleistung, wie sie unsere Bewohner stationär erhalten.
Da wir keine festen Kurzzeitpflegeplätze haben, ist eine Reservierung im Voraus leider nicht möglich.
Bei Interesse fragen Sie bitte bei unserer Heimleitung nach.
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