Seit dem Jahr 2022 zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese Zuschüsse sind nach der Aufenthaltsdauer gestaffelt und liegen zwischen 5 und 70 Prozent.
Die Prozentsätze steigen zum 01.01.2024 in dieser Weise an:
Die Zuschüsse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflegekosten und nicht die beiden anderen Kostenpunkte, die in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen.